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Corona: Fahrtkostenübernahme bei Impfung möglich

09. März 2021

Im Impfzentrum des Landkreises Leer in Hesel werden derzeit die über 80-Jährigen geimpft, die nicht in Alten- und Pflegeheimen leben. Nicht alle haben eine Fahrgelegenheit. Deshalb können Menschen, die eine Beförderungsmöglichkeit brauchen, ein Taxi anfordern. Die Kosten dafür übernimmt das Land, sofern eine Beförderung per Taxi aus medizinischen Gründen notwendig ist und nicht die Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt.

Wer also auf ein Taxi angewiesen ist, kann sich zunächst an seine Hausarztpraxis wenden und sich dort eine sogenannte Transportbescheinigung ausstellen lassen. Falls das Taxi sowohl für die Erst- und auch die Zweitimpfung benötigt wird, braucht man zwei Transportbescheinigungen.

Ist man im Besitz einer Transportbescheinigung, kann für den Tag des Impftermins ein Taxi bestellt werden, das zum Impfzentrum fährt. Menschen, die sich impfen lassen wollen, brauchen diese Fahrt nicht zu bezahlen; der Transport erfolgt bargeldlos. Sie müssen dem Fahrer oder der Fahrerin lediglich die Transportbescheinigung aushändigen – das Taxiunternehmen rechnet dann mit dem Land Niederachsen ab.

Diese Regelung gilt nicht nur, wenn Hin- und Rückfahrt per Taxi erfolgen. Sie gilt ebenso, wenn nur ein Hin- oder eine Rückfahrt gebucht werden.

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