Öffnung von städtischen Einrichtungen ab Montag, 15. März

11.03.2021 | Herten

Außensportanlagen für bestimmte Gruppen geöffnet

Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht einige Lockerungen bis vorerst zum 28. März vor. Auch in Herten öffnen ab Montag, 15. März, einige städtische Einrichtungen eingeschränkt. Das Rathaus ist bereits seit Montag, 1. März, für Bürgerinnen und Bürger mit Termin geöffnet.

Rathaus

Seit Montag, 1. März, ist der Einlass ins Rathaus der Stadt Herten für Bürgerinnen und Bürger mit Termin wieder möglich. Personen werden nach vorheriger Terminvergabe nur einzeln über den Haupteingang ins Rathaus gelassen, es sei denn, eine begleitende Person ist zwingend notwendig. Termine gibt es telefonisch bei den entsprechenden Mitarbeitenden und unter der zentralen Rufnummer 02366 303-0 sowie per E-Mail an stadtverwaltung@herten.de.

Termine im Bürgerbüro für An-, Ab- und Ummeldungen, Ausweis- und Passangelegenheiten sowie notwendige Einzelfälle, für die eine persönliche Vorsprache notwendig ist, können telefonisch unter der Nummer 02366 303-500 oder online unter www.herten.de/bürgerbüro vereinbart werden. Das Bürgerbüro in Westerholt bleibt bis auf Weiteres geschlossen.

Unnötige Kontakte sollten allerdings auch weiter vermieden werden: Deshalb prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Terminanfragen, ob das Anliegen auch schriftlich, per E-Mail, per Fax oder telefonisch erledigt werden kann. Der Zutritt zum Rathaus ist nur mit einem Termin und einer medizinischen Maske (FFP2, OP-Maske, KN95/N95) gestattet. Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger unter www.herten.de/bürgerbüro.

Stadtbibliothek im Glashaus

Die Stadtbibliothek öffnet ab Dienstag, 16. März, zu folgenden Uhrzeiten:

dienstags, freitags und samstags von 10 bis 13 Uhr

mittwochs und donnerstags von 14 bis 18 Uhr 

Montags ist die Stadtbibliothek regulär geschlossen. Zu den eingeschränkten Öffnungszeiten erfolgt eine Zugangskontrolle durch das Vorzeigen des Leseausweises und die Mitnahme eines Korbes. Es dürfen sich maximal 20 Personen gleichzeitig in der Stadtbibliothek aufhalten. Der Zutritt ist ebenfalls nur mit einer medizinischen Maske (FFP2, OP-Maske, KN95/N95) gestattet. Die Mitarbeitenden sind per Telefon unter der Nummer 02366 303-650 und per E-Mail an stadtbibliothek@herten.de erreichbar. Der Abholservice wird vorerst nicht angeboten. Weitere Infos erhalten Interessierte unter www.herten.de/stadtbibliothek.

Musikschule Herten

In der Musikschule Herten findet ab Montag, 15. März, folgender Präsenzunterricht statt:

  • Instrumentalunterricht für Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen.
  • Musikalische Früherziehung mit fünf Personen (Lehrkraft plus vier Kinder).
  • Musikbambini, zwei Kinder, zwei Erwachsene, eine Lehrkraft.
  • Ensembleunterricht wird weiterhin digital unterrichtet.

Der musikpädagogische „JeKits“-Unterricht in den Grundschulen startet nach den Osterferien. Bis dahin gibt es weiterhin ein digitales Unterrichtsangebot.

Die Geschäftsstelle der Musikschule ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeitenden sind per Telefon unter der Nummer 02366 303-517 und per E-Mail an musikschule@herten.de erreichbar.


Weitere städtische Einrichtungen

Die FBW bleibt weiterhin geschlossen. Die Mitarbeitenden der FBW und des Sportbüros sind unter der Telefonnummer 02366 303-303 oder per E-Mail an fbw@herten.de erreichbar.

Die Volkshochschule und die CreativWerkstatt Jugendkunstschule Herten bleiben für die meisten Präsenzangebote weiterhin geschlossen. Die Online-Sprachkurse sowie die Schulabschlusskurse (in Präsenz) der VHS finden wie geplant statt. Für die Integrationskurse finden Online-Tutorien statt. Die CreativWerkstatt ist weiterhin unter der Telefonnummer 02366 307-805 und die VHS unter 02366 303-510 für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar.

Auch städtische Veranstaltungen finden weiterhin nicht in Präsenz statt. Das Kulturbüro versucht trotz der umfangreichen Einschränkungen weiterhin Online-Übertragungen zu organisieren. Alle bereits gekauften Karten können, vornehmlich dort wo sie gekauft wurden, zurückgegeben werden oder zugunsten der Künstlerinnen und Künstler gespendet werden. Bei Unklarheiten steht das Kulturbüro unter der Telefonnummer 02366 303-232 gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Außensportanlagen

Die Stadt Herten gibt die Sportanlagen unter freiem Himmel ab Montag, 15. März, für Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen frei. Die betroffenen Vereine wurden informiert und müssen ein entsprechendes Hygienekonzept für den Sportbetrieb einreichen. 

Wertstoffhof des ZBH

Der Wertstoffhof des Zentralen Betriebshofs ist zu den üblichen Öffnungszeiten für Anlieferungen geöffnet. Hertener Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nur die notwenigsten Anlieferungen zu tätigen. Zudem bittet der ZBH nur mit maximal zwei Personen pro Auto zu kommen, um gebührenfreie und gebührenpflichtige Abfälle anzuliefern. Die allgemeingültigen Hygienemaßnahmen müssen zwingend eingehalten werden, um so das Infektionsrisiko zu minimieren – Abstand halten, Alltagsmaske tragen. Es kann aufgrund der Hygienemaßnahmen zu längeren Wartezeiten kommen. 

Aktuelle Coronaschutzverordnung

Die neueste Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gilt bis vorerst 28. März und beinhaltet folgende weitere Regeln:

  • Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.
  • Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske) unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands in geschlossenen Räumlichkeiten von Handelseinrichtungen sowie in Arztpraxen (und vergleichbaren Einrichtungen), im ÖPNV und den dazugehörigen Einrichtungen, während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung (auch am Sitzplatz), in Museen und Kunstausstellungen, auf Präsenz-Bildungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen oder bei der Erbringung von körpernahen Handwerks- und Dienstleistungen. Als Grundregel gilt: In geschlossenen Rahmen mit Publikumsverkehr sind höherwertige Masken zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken.
  • Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen ab dem 8. März unter den gleichen Bedingungen öffnen, wie die bereits derzeit geöffneten Geschäfte: Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Kundin bzw. einen Kunden pro zehn Quadratmeter (für Verkaufsflächen oberhalb 800 qm pro zwanzig Quadratmeter) der Verkaufsfläche nicht übersteigen. Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen nun Termin-Shopping („Click & Meet“) anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind dabei zwingend notwendig.
  • Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Gleiches gilt für den Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter.
  • Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig. Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.
  • Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen (Lieferung und Abholung möglich).

Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.herten.de/corona. Alle Regelungen zum Schulbetrieb finden Eltern unter www.schulministerium.nrw.de. Auf der Seite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW unter www.mkffi.nrw finden alle Betroffenen die Regelungen zu den Kindertagesbetreuungen.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-393, c.herzog@herten.de



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