Meldungsdatum: 17.03.2021

Hinweis des Peiner Impfzentrums: Vorlage des Marcumar-Ausweises erforderlich

Das Peiner Impfzentrum weist darauf hin, dass ein eventuell vorhandener Marcumar-Ausweis bei jedem Impftermin vorzulegen ist. Dies gilt sowohl für die Erst- als auch für die Zweitimpfung.

„Der Quickwert sollte bei mindestens 20 Prozent liegen, und die letzte Messung darf nicht älter als eine Woche vor dem Impftermin sein“, erläutert Katja Schröder, stellvertretende Kreissprecherin.

Pressekontakt: Katja Schröder, Referat Kreisentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 05171/401-1101