Meldungsdatum: 23.03.2021
Das Peiner Impfzentrum weist darauf hin, dass Taxi- und Mietwagenunternehmen die Fahrtkosten für Impffahrten direkt mit der jeweiligen Krankenkasse oder dem Land Niedersachsen abrechnen, sofern eine aktuelle Verordnung des Hausarztes vorliegt.
„Für Fahrten zum Impfzentrum können Personen im Bedarfsfall von ihrem Hausarzt eine Verordnung zur Krankenbeförderung, den sogenannten Transportschein, erhalten“, erläutert Katja Schröder, stellvertretende Kreissprecherin. Wichtig sei hierbei, dass für jede Impfung eine gesonderte Verordnung des Hausarztes benötigt werde. Mit dieser könne die jeweilige Impffahrt beim örtlichen Taxi- oder Mietwagenunternehmen vorbestellt werden. Die Verordnung werde nach der Impffahrt einfach beim Fahrpersonal abgegeben. Eine Weiterleitung von Fahrtkostenanträgen durch das Impfzentrum an das Land sei nicht mehr möglich.
Pressekontakt: Katja Schröder, Referat Kreisentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 05171/401-1101
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