Meldungsdatum: 25.03.2021
Das Land hat das Verfahren hinsichtlich der Bestätigung der Kontaktpersonen von Schwangeren oder pflegenden Angehörigen für eine bevorrechtigte Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geändert. Grundvoraussetzung ist wie bisher eine vorherige Terminvergabe durch das Land, entweder telefonisch unter der Rufnummer 0800 99 88 665 oder im Internet unter https://www.impfportal-niedersachsen.de.
„Bislang war eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Ab sofort ist eine Bescheinigung ausreichend, die im Impfportal des Landes bereitgestellt und ab sofort auch auf der Internetseite des Landkreises Peine unter https://www.landkreis-peine.de/Impfzentrum abrufbar ist“, erläutert Katja Schröder, stellvertretende Kreissprecherin.
Die betroffenen Kontaktpersonen füllen den Vordruck selbst aus und bringen ihn zum vorab vereinbarten Impftermin mit.
Pressekontakt: Katja Schröder, Referat Kreisentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 05171/401-1101
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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