Meldungsdatum: 27.03.2021
Das Ministerium für Arbeit und Gesundheit (MAGS) NRW hat bestätigt, dass für Leverkusen ein - wie es in der aktuellen Coronaschutzverordnung formuliert wurde: „ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen“ zur Verfügung steht. Entsprechend kann die Stadt nun per Allgemeinverfügung regeln, dass Besuche im Einzelhandel, Museen, Tierparks, Bibliotheken und bei anderen in § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 CoronaSchVO genannten Gelegenheiten weiterhin mit vorheriger Anmeldung möglich sind, Voraussetzung dafür ist jetzt aber außerdem ein negativer Schnelltest.
„Wir wissen inzwischen auch aus der Kontaktnachverfolgung, dass die weit überwiegende Zahl der Neuinfizierten sich im privaten Umfeld angesteckt haben“, begründet Oberbürgermeister Uwe Richrath, „eine zu starke Einschränkung von Handel und kulturellen Einrichtungen schadet deshalb in der augenblicklichen Situation mehr als es nützt. Die Stadt wird nichtsdestotrotz die Entwicklung der Infektionen aufmerksam beobachten und falls nötig auch wieder zu weiteren Einschränkungen kommen.“
In der Begründung der aktuellen Allgemeinverfügung heißt es darüber hinaus: „Die frühzeitige Erkennung einer Viruserkrankung ist durch den größtmöglichen Einsatz von antigenen Schnelltests gerade bei diffuser Entwicklung ergänzend möglich. Gleichzeitig ist nach den bisherigen Erkenntnissen des Infektionsgeschehens in der Stadt Leverkusen aus der Nutzung der o. g. Angebote kein besonderes Risiko für Ausbruchsgeschehen erwachsen, so dass die Nutzung dieser Angebote bei Vorliegen eines tagesaktuellen Testergebnisses aus Infektionsgründen für verantwortbar gehalten und gleichzeitig die Inanspruchnahme der Schnelltests durch die Bevölkerung gefördert wird.“
Die Allgemeinverfügung tritt am 29.03.2021 in Kraft und mit Ablauf des 18.04.2021 außer Kraft. Außerdem wird die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht verlängert und um das Tragen medizinischer Masken in den festgelegten Bereichen des öffentlichen Raums und in Fahrzeugen ergänzt.
Eine Übersicht über die Anbieter von entsprechenden Schnelltest finden Sie hier: https://www.leverkusen.de/leben-in-lev/corona-info-leverkusen/kostenlose-schnelltests-fuer-buerger.php
Die Allgemeinverfügungen wurden hier veröffentlicht: https://www.leverkusen.de/rathaus-service/downloads/rathaus/amtsblatt/Amtsblatt_Nr._20_vom_27.03.2021.pdf
Pressekontakt: Heike Fritsch
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