Meldungsdatum: 28.03.2021
Das Peiner Impfzentrum weist darauf hin, dass inzwischen auch die Impfberechtigten mit medizinscher oder beruflicher Indikation geimpft werden, die über das Terminplanungsportal des Landes Niedersachsen einen Impftermin gebucht haben.
„Es ist unbedingt erforderlich, dass der Nachweis, der zur priorisierten Impfung berechtigt, zum Impftermin mitgebracht wird. Wenn kein Nachweis vorgelegt werden kann, ist eine Impfung leider nicht möglich“, erläutert Katja Schröder, stellvertretende Kreissprecherin. Bei eigener medizinischer Indikation sei die priorisierte Impfung mit Hilfe geeigneter Unterlagen, beispielsweise einer ärztlichen Bescheinigung, nachzuweisen.
Es gilt daher:
Pressekontakt: Katja Schröder, Referat Kreisentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 05171/401-1101
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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