Meldungsdatum: 29.03.2021
Im Hinblick auf die anhaltend hohe 7-Tage-Inzidenz von über 150 hat der Landkreis Peine auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung eine Allgemeinverfügung herausgegeben, die ab Dienstag, 30. März, zunächst bis Dienstag, 13. April, gültig ist.
„Die Allgemeinverfügung sieht vor, dass der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages grundsätzlich nicht erlaubt ist“, erläutert Katja Schröder, stellvertretende Kreissprecherin. Private Terrassen, Balkone, Gärten und Zuwegungen mit direktem Zugang zur Wohnstätte könnten jedoch weiterhin genutzt werden.
Ausnahmen von dieser allgemeinen Ausgangsbeschränkung gibt es nur, wenn triftige Gründe vorliegen. Dies sind insbesondere:
„Einkäufe sind“, laut Katja Schröder, „im Vorfeld so zu planen, dass der Betreffende gewährleisten kann, bis spätestens 21 Uhr zu Hause zu sein.“
Bei einer Kontrolle durch die Polizei oder die Ordnungsbehörden seien die triftigen Gründe zu nennen und durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Reisen und tagestouristische Ausflüge seien kein triftiger Grund.
Diese Allgemeinverfügung gelte zudem auch für alle Personen, die sich zu erlaubten Besuchskontakten im Gebiet des Landkreises Peine aufhalten würden.
Pressekontakt: Katja Schröder, Referat Kreisentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 05171/401-1101
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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