Presseinformation

Nr. 231 Steinfurt, 29. März 2021


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Land NRW stimmt Antrag auf Testoption des Kreises Steinfurt zu

Kreis Steinfurt. Das Land NRW hat dem Antrag des Kreises Steinfurt, die nordrhein-westfälische Testoption im Rahmen der bundesweit vereinbarten Corona-Notbremse nutzen zu wollen, zugestimmt. Damit wurde das notwendige Einvernehmen hergestellt. Ab morgen, Dienstag, 30. März, können damit all diejenigen nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.), körpernahen Dienstleistungen bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.), Museen, Kunstausstellungen usw. mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden, die sonst im Rahmen der Notbremse gänzlich geschlossen wären. Das negative Testergebnis ist bei der Inanspruchnahme der Angebote vorzulegen.

All die Angebote des Bedarfs des täglichen Lebens (beispielsweise Lebensmittelmärkte), medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung können auch weiterhin ohne tagesaktuelles negatives Testergebnis aufgesucht werden.