Meldungsdatum: 30.03.2021
Es gilt: Auf diesen Anlagen darf nur Individualsport bzw. Sport unter Einhaltung des allgemeinen Distanzgebotes (z.B. Tennis-Einzel) oder Sport in Gruppen von neu höchstens zehn Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren getrieben werden. Es ist zwischen einzelnen Nutzergruppen stets ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Soweit eine Betreuung erforderlich ist, sind bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen zulässig.
Die Nutzung der Vereinssportanlagen ist unabhängig von den geltenden Einschränkungen grundsätzlich nur in Abstimmung mit dem jeweiligen Platzverein zu lässig.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Amke Derksen, Telefon +49 2871 953-209, E-Mail: amke.derksen@mail.bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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