Meldungsdatum: 31.03.2021
Für die Stadt Leverkusen liegt ein neuer Mietspiegel mit Stand 1. April 2021 vor. Der bisherige Mietspiegel für Leverkusen vom 1. April 2019 verliert mit Ablauf des 31. März 2021 seine Gültigkeit. Auf Basis des bisherigen Mietspiegels wurden die Werte der allgemeinen Preisentwicklung angepasst und die Erläuterungen zum Mietspiegel redaktionell überarbeitet.
Nach wie vor handelt es sich bei dem Mietspiegel um eine tabellarische Übersicht über die ortsüblichen Wohnungsmieten, die als Orientierungshilfe bei der Festsetzung der Miete und bei diesbezüglichen Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern dient. Die Tabelle des Mietspiegels differenziert nach Wohnfläche und Baualtersbereichen. Die Tabellenfelder enthalten neben dem Mittelwert für vergleichbare Objekte jeweils auch Mietspannen (Untergrenze und Obergrenze).
Wie bisher geht der Mietspiegel von einer „Normalwohnung“ aus, deren Standard in den Erläuterungen zur Mietspiegel-Tabelle beschrieben ist. Für bestimmte Merkmale sind darüber hinaus – je nach Vorhandensein – Zu- und Abschläge angegeben, um die sowohl der jeweilige Tabellenwert als auch die Mietspanne gegebenenfalls zu korrigieren sind. Insgesamt liegen die Mittelwerte abhängig von der Baualtersklasse und der Größe der Wohnung zwischen 5,64 Euro und 9,38 Euro, jeweils bezogen auf die Nettokaltmiete, also ohne Betriebskosten.
Zur Einordnung der Wohnlage kann die entsprechende Karte auf der Internetseite der Stadt Leverkusen, unter
https://www.leverkusen.de/rathaus-service/geoportal/index.php (Thema „Planen und Bauen“ >> Mietspiegel-Wohnlagenkarte 2021) eingesehen werden.
Unterstützt durch die Stadt Leverkusen wurde der Mietspiegel 2021 gemeinschaftlich ausgearbeitet vom Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Leverkusen und Umgebung e.V. und dem Mieterverein Leverkusen e.V. für Leverkusen und Umgebung; er wurde von den übrigen Interessenverbänden – wie der Leverkusener Immobilienbörse und dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen – anerkannt.
Er bildet somit die ortsübliche Vergleichsmiete im Sinne des § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches ab. Der neue Mietspiegel tritt am 1. April 2021 in Kraft und behält bis zum Erscheinen eines aktualisierten Mietspiegels seine Gültigkeit.
Der Mietspiegel ist ab 1. April gegen eine Schutzgebühr von 5,- Euro bei den Geschäftsstellen des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereins und des Mietervereins in Opladen, Kölner Str. 39 – 41, sowie der Stadtverwaltung – im Fachbereich Bürger und Integration, Fr.-Ebert-Platz 1 in Wiesdorf und im Verwaltungsgebäude Miselohestraße in Opladen – zu erwerben. Auch eine Übersendung per E-Mail als pdf-Dokument oder per Post ist gegen Rechnung möglich; Bestellung unter: statistik@stadt.leverkusen.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Leverkusen" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.