Zutritt zu städtischen Einrichtungen in Herten nur mit tagesaktuellem negativen Schnelltest

01.04.2021 | Herten

Rathaus, ZBH und Friedhofskapellen von Regelung ausgenommen

Der Kreis Recklinghausen hat ergänzend zur aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Dadurch ist es auch in Herten möglich, dass trotz einer Wocheninzidenz von über 100 die derzeitigen Öffnungen bestehen bleiben. Voraussetzung: Personen, die bestehende Angebote nutzen, müssen ein tagesaktuelles negatives Schnelltestergebnis vorweisen. Das Rathaus, der Zentrale Betriebshof Herten und die Friedhofskapellen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Im Rathaus gilt weiterhin die vorherige Terminvereinbarung als Einlasskriterium. Für Anliegen im Rathaus können ab Dienstag, 6. April, Termine per Telefon oder E-Mail vereinbart werden. Alle weiteren Infos finden Bürgerinnen und Bürger unter www.herten.de/corona.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de



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