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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 01.04.2021
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Corona-Regelungen aus Coronaschutzverordnung und Allgemeinverfügungen beachten! Seit Montag gilt die neue Coronaschutzverordnung, die in Abhängigkeit von der 7-Tagesinzidenz unterschiedliche Regelungen vorsieht. Aufgrund der hohen Inzidenzen im Märkischen Kreis haben der Märkische Kreis und die Stadt Iserlohn Allgemeinverfügungen erlassen. Daraus ergeben sich folgende Regelungen: Kontaktbeschränkungen Grundsätzlich gelten Paare unabhängig von den Wohnverhältnissen als ein Hausstand. Die Kontaktbeschränkungen gelten im öffentlichen und im privaten Raum. Einzelhandel Körpernahe Dienstleistungen Um diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, wird ein Coronatest benötigt. Welcher Test hier gilt, ist abhängig davon, ob während der Dienstleistung die Maske dauerhaft getragen werden kann. Bei Dienstleistungen, bei denen die Maske dauerhaft von Kunden und Mitarbeitern getragen wird, kann in Anwesenheit des Personals ein Selbsttest durchgeführt werden. Dieser muss während der Dienstleistung aufbewahrt werden. Alternativ kann ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest vorgelegt werden. Wenn die Maske bei der Dienstleistung abgenommen wird (z.B. bei der Bartrasur) reicht der Selbsttest nicht. Hier muss ein Schnelltest vorgelegt werden. Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften Maskenpflicht in den Innenstädten Sport
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