Meldungsdatum: 03.04.2021
Hochsauerlandkreis. Nachdem am 03. März 2021 im Kreis Paderborn in der Gemeinde Lichtenau der Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand amtlich festgestellt wurde, hat das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises daraufhin im Bereich Marsberg-Meerhof ein sogenanntes Anschlussbeobachtungsgebiet festgelegt. Inzwischen gilt im Ausbruchsbetrieb die Vogelgrippe als erloschen.
Daher hat der Hochsauerlandkreis mit Tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung vom 02. April 2021, die am heutigen Tage (3. April) in Kraft tritt, das Beobachtungsgebiet in Marsberg-Meerhof aufgehoben. Dies hat allerdings keinerlei Auswirkungen auf die Aufstallungspflicht, da deren Anordnung weiterhin für alle Geflügelhalter im gesamten Hochsauerlandkreis gilt.
Weitere Informationen zur Geflügelpest sind auf der Homepage des Hochsauerlandkreises unter www.hochsauerlandkreis.de zu finden.
Pressekontakt: Carolin Fisch
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