Meldungsdatum: 14.04.2021

Einwohnerfragestunde in Ratssitzungen

Erstmalig bei der Sitzung des Rates am kommenden Mittwoch

Der neue Rat hat beschlossen, künftig zu jeder Ratssitzung den Punkt „Einwohnerfragestunde“ auf die Tagesordnung zu setzen. Die Möglichkeit besteht erstmalig bei der kommenden Ratssitzung am Mittwoch,  den 21. April, 18 Uhr.

Die neue Einwohnerfragestunde soll es den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Stadtlohn ermöglichen, sich in Angelegenheiten der Stadt direkt an den Rat wenden zu können. Dieser Tagesordnungspunkt wird ab sofort zu Beginn jeder Ratssitzung aufgerufen.

Konkret bedeutet dies, dass jede Einwohnerin und jeder Einwohner bis zu zwei Fragen stellen kann, wobei diese sich ausschließlich auf Angelegenheiten der Stadt Stadtlohn beziehen dürfen.

Die Fragen müssen dem Bürgermeister mindestens zwei Arbeitstage vor der Sitzung in schriftlicher Form vorliegen, um eine Beantwortung in der Ratssitzung zu gewährleisten. Zur Beantwortung muss die Fragestellerin bzw. der Fragesteller in der Ratssitzung persönlich anwesend sein, ansonsten erfolgt eine schriftliche Beantwortung der Frage.

Sollte es während der Einwohnerfragestunde zu Zusatzfragen kommen, die nicht direkt durch den Bürgermeister beantwortet werden können, ist hier ebenfalls der Verweis auf eine schriftliche Antwort möglich.


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