Meldungsdatum: 16.04.2021
In der Gemeinde Edemissen wurden an der Bundesstraße 214 östlich von Wipshausen nah der Grenze zum Landkreis Gifhorn zwei Bussarde tot aufgefunden, bei denen die Geflügelpest amtlich festgestellt wurde. Der Fundort der Bussarde befindet sich außerhalb von Ortschaften. In einem Radius von einem Kilometer um den Fundort, welcher auch in den Landkreis Gifhorn hineinreicht, befinden sich nur wenige Kleinsthaltungen von Geflügel. Aufgrund der gemeinsamen Risikoanalysen des Landkreises Gifhorn und des Landkreises Peine wurde daher entschieden, auf eine Ausweisung von Restriktionsgebieten (Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet) zu verzichten.
Im Landkreis Peine gilt bereits seit dem 10. März im gesamten Kreisgebiet die Aufstallungspflicht für Hausgeflügel. Dieses darf nur noch in Ställen oder in Volieren gehalten werden, die nach oben dicht sind und an den Seiten durch Netze oder Ähnliches den Kontakt des Geflügels mit Wildvögeln verhindern.
Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs (HPAI-Virus, Highly Pathogenic Avian Influenza). Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen. Vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren.
Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet. Die Eintragung des Erregers in Hausgeflügelbestände muss daher unbedingt verhindert werden.
„Wir appellieren daher an alle Geflügelhalter - sowohl kommerzielle Betriebe als auch Hobbyhalter - sich unbedingt mit der Situation auseinanderzusetzen und die schon Anfang März angeordneten vorbeugenden Schutzmaßnahmen weiterhin umzusetzen“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß. Eine direkte Gefahr für die Bevölkerung bestehe im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest jedoch nicht.
Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse registriert worden sein, muss dieses schnellstens nachgeholt werden.
Aktualisierte Informationen zum Ausbruchsgeschehen sowie eine Übersichtskarte zu den Aufstallungsgeboten in Niedersachsen und Bremen sind auch auf https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/geflugel/geflugelpest/geflugelpest/aviare-influenza-190642.html zu finden.
Pressekontakt: Fabian Laaß
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