Meldungsdatum: 22.04.2021

Negative Schnelltests müssen bei Terminen im Rathaus vorgewiesen werden

Seit Montag dieser Woche, 19. April, sind negative Schnelltests verpflichtend, um Termine bei der Stadt Leverkusen wahrzunehmen. Die Homepage der Stadt Leverkusen weist darauf hin und auch in den Mails, die zur Terminbestätigung verschickt werden, ist seit Montag diese Information aufgeführt. Zudem wurde sie über die Facebook-Seite der Stadt Leverkusen verbreitet. Dennoch sprechen nach wie vor viele Bürgerinnen und Bürger vor, die keinen negativen Schnelltest vorweisen können. Sie müssen vom Sicherheitsdienst abgewiesen werden.

Um das den Bürgerinnen und Bürgern zu ersparen, macht die Stadtverwaltung Leverkusen noch einmal darauf aufmerksam: Ohne zertifizierten Schnelltest kann ein Termin bei der Behörde derzeit nicht wahrgenommen werden. Grundsätzlich geregelt wurde das in der Allgemeinverfügung der Stadt vom 16. April. Dort heißt es: „Termine und/oder Vorsprachen in städtischen Dienstgebäuden dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn für die Besucherin oder den Besucher der Nachweis eines maximal 24 Stunden alten negativen Coronatests nach § 4 Absatz 4 CoronaSchVO vorliegt.“

Entsprechende Schnelltests können hier durchgeführt werden:  https://www.leverkusen.de/leben-in-lev/corona-info-leverkusen/kostenlose-schnelltests-fuer-buerger.php

Pressekontakt: Heike Fritsch