Neue Regelungen für Schulen und Kitas

26.04.2021 | Herten

Distanzunterricht an Schulen sowie bedarfsorientierte Notbetreuung bei der Kindertagesbetreuung

Die Umsetzung der bundesweiten Notbremse hat ab Montag, 26. April, auch Auswirkungen auf den Schul- und Kindertagesstättenbetrieb in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der anhaltend hohen 7-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen – knapp unter 200 und damit über dem festgelegten Grenzwert von 165 – bleiben die Schulen weiterhin im Distanzunterricht. Kindertageseinrichtungen müssen schließen und dürfen nur eine bedarfsorientierte Notbetreuung anbieten.

Distanzunterricht in Schulen

Aufgrund des für den Bildungsbereich überschrittenen Inzidenzwerts von 165 bleiben die Hertener Schulen weiterhin im Distanzunterricht. Ausnahmen können für Abschlussklassen und Förderschulen gelten. (Abschluss-)Prüfungen sind dabei kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.

Unabhängig von der nun geltenden bundesweiten Notbremse gilt: Die Durchführung von Präsenzunterricht ist inzidenzunabhängig nur noch bei Einhaltung von Schutz- und Hygienekonzepten möglich. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte müssen sich zudem zweimal wöchentlich testen lassen. Weitere Informationen können Interessierte dem aktuellen Ministerschreiben an die Eltern entnehmen: www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021.

Bedarfsorientierte Notbetreuung bei der Kindertagesbetreuung

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus Vorgaben für den Betrieb von Kindertagesstätten, Kinderhorten und Einrichtungen der Kindertagespflege festgelegt. Sie müssen wegen des überschrittenen Grenzwertes in Herten ab Montag schließen und dürfen nur eine entsprechende Notbetreuung anbieten.

Im Vergleich zum Frühjahr 2020 ist die Notbetreuung nicht nur für spezielle Berufsgruppen vorgesehen, sondern für die Familien offen, die die Betreuung nicht anders organisieren können. Das müssen Sie gegenüber der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegestelle in einer Eigenerklärung wöchentlich anmelden. Auf der Seite des Ministeriums finden Interessierte Informationen zu den Regelungen für die Kitas sowie eine Eigenerklärung für Betreuungsbedarf: www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern.

Um die Betreuung zu Hause zu erleichtern, werden außerdem die sogenannten Kinderkrankentage erhöht: von 20 auf 30 pro Elternteil bzw. von 40 auf 60 Tage für Alleinerziehende. Die Kinderkrankentage können während der Pandemie auch für die Betreuung gesunder Kinder genutzt werden, wenn der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird, oder das Kind auf Grund einer behördlichen Empfehlung die Einrichtung nicht besucht.

Wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an mehreren aufeinanderfolgenden Werktagen wieder unter 165 liegt, kann der Wechselunterricht bzw. Präsenzunterricht wiederaufgenommen werden. Gleiches gilt für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de



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