Meldungsdatum: 26.04.2021
Terminbuchungen für die nach Alter priorisierten Personen (> 70) erfolgen weiterhin über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Zusätzlich werden diese Systeme ab dem 30. April 2021 auch für die Buchung von Terminen für Berechtigte nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV (Personen mit schweren Vorerkrankungen) geöffnet (www.116117.de; Tel. 0800 116 117 01). Allerdings ist über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen ab dem 30. April 2021 keine Partnerbuchung mehr möglich. Eine Partnerimpfung von Personen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV ist nicht vorgesehen.
Zum Nachweis der Impfberechtigung von Personen mit Vorerkrankung ist ein ärztliches Attest notwendig, das zum Impftermin vorgelegt werden muss. Dabei ist die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV ausreichend – es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose.
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