Meldungsdatum: 28.04.2021
Entgegen der ursprünglichen Aussagen des Landes Niedersachsen werden vollständig Geimpfte ab sofort Personen mit einem negativen Schnelltest gleichgestellt. „Diese Kehrtwende des Landes hat leider für Verwirrung gesorgt, da die Gleichstellung zunächst noch nicht vorgesehen war und am Dienstagabend kurzfristig doch umgesetzt worden ist“, berichtet Kreissprecher Fabian Laaß.
Ab sofort können vollständig geimpfte Personen demnach ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung beispielsweise körpernahe Dienstleistungen wie Friseurbesuche unter Vorlage des Impfnachweises in Anspruch nehmen und müssen keinen Schnelltest machen.
Pressekontakt: Fabian Laaß
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