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Meldungsdatum: 28.04.2021

1. Maifeiertag wieder unter Corona-Beschränkungen

Zusammenkünfte von einem Haushalt max. mit einer weiteren Person

Traditionell wird der 1. Mai-Feiertag gern für gemeinsame Ausflüge und Feiern genutzt. Wie schon 2020 steht der 1. Mai in diesem Jahr allerdings erneut unter dem Einfluss der besonderen Corona-Beschränkungen:

Das Ordnungsamt der Stadt Borken begrüßt sämtliche rechtskonforme Aktivitäten. Am 01. Mai werden daher Kräfte des Ordnungsamtes im Stadtbild und an bestimmten Örtlichkeiten präsent sein. Auch die Polizei hat eine verstärkte Präsenz angekündigt. Bei Bedarf werden Verstöße geahndet oder unzulässige spontane bzw. geplante Zusammenkünfte aufgelöst. Neben Corona-konformem Verhalten wird wie jedes Jahr auf die Einhaltung des Jugendschutzes geachtet.

Die Stadt Borken appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, statt beliebter und belebter Ausflugsziele alternative Ziele oder Unternehmungen ins Auge zu fassen.


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© Stadt Borken
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