Meldungsdatum: 07.05.2021

Inklusionsscheck NRW

Die Landesregierung stellt 600.000 Euro bereit, um das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken. Bewerbungen bis zum 30. September möglich.

Mit dem Inklusionsscheck sollen lokale Initiativen bei der Umsetzung von Inklusion vor Ort unterschützt werden – auch und gerade in Zeiten von Corona. Gute Ideen und Aktivitäten zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen werden mit 2.000 Euro gefördert. Insgesamt 300 dieser Schecks stehen landesweit zur Verfügung.

Bewerben können sich alle Vereine, Organisationen oder Initiativen, die durch ein Projekt das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung stärken wollen.

Förderfähig sind zum Beispiel:

Die Projekte müssten bis zu 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein und dürfen erst mit Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides begonnen werden.

Die Anträge können bis zum 30. September 2021 online gestellt werden. Alle Informationen sind unter https://www.mags.nrw/inklusionsscheck#FAQs zu finden.

 

Bei weiteren Fragen steht Laura Döring (l.doering@hemer.de / 02372-551237) beratend zur Verfügung.


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Der Inklusionsscheck NRW

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Der Inklusionsscheck NRW