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Corona: Landkreis stellt Bescheinigung für COVID-19-Genesene aus


Erleichterungen bei Testpflicht und Kontaktbeschränkungen für Genesene
11. Mai 2021

Am Sonntag ist die so genannte „COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung“ des Bundes in Kraft getreten, die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene vorsieht, indem sie in vielen Bereichen mit bereits negativ getesteten Personen gleichgestellt werden. Sie können damit beispielsweise die Geschäfte des Einzelhandels betreten oder die seit Montag geöffnete Außengastronomie besuchen, was beides laut Verordnung grundsätzlich nur mit einer negativen Testbescheinigung zulässig ist. Darüber hinaus sind die Personengruppen von den gültigen Kontaktbeschränkungen ausgenommen, werden hier also nicht mitgezählt.

Während Geimpfte eine entsprechende Bescheinigung nach der Impfung oder ihren Impfausweis als Nachweis nutzen können, existiert eine vergleichbare Bestätigung über eine überstandene COVID-19-Infektion bisher nicht. Der Landkreis Leer wird deshalb für die Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet, die in den letzten sechs Monaten an Corona erkrankt sind, eine entsprechende „Genesenennachweis“ ausstellen. Der Nachweis wird den betroffenen Personen ohne vorherige Beantragung ausgestellt - er muss somit nicht noch beantragt werden. Rund 3.500 Betroffene werden in den kommenden Tagen entsprechende Nachweise durch das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung erhalten.

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