Meldungsdatum: 19.05.2021
In Anbetracht der niedrigen Inzidenz und zahlreicher Anfragen hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen sowie der damit verbundenen Änderungen, stellt der Landkreis Peine Folgendes klar:
1. Die Erleichterungen für Kontaktbeschränkungen gelten nur für Geimpfte und Genesene. Das heißt, dass an einer Familienfeier ein Haushalt + maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt teilnehmen dürfen. Vollständig Geimpfte und Genesene dürfen in beliebiger Zahl dazu kommen und zählen nicht. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für negativ getestete Personen. „Ein negativer Test bringt nichts, um die Personenzahl eines privaten Treffens oder einer Feier zu erhöhen, da Tests bei Kontakten nicht vorgeschrieben und damit nicht notwendig sind. Daher ist beispielsweise eine Konfirmationsfeier mit 14 negativ Getesteten nicht erlaubt“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.
2. Bei den erlaubten Kontakten werden Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt. „Das bedeutet, dass diese Kinder einem der beiden Haushalte im Rahmen der erlaubten Kontaktbeschränkungen angehören müssen“, stellt Laaß klar. Ein Kindergeburtstag ist daher nur mit den Kindern bis einschließlich 14 Jahren eines anderen Haushaltes möglich. Ein Kindergeburtstag mit beispielsweise zehn elfjährigen Kindern aus zehn Haushalten ist nicht erlaubt.
Pressekontakt: Fabian Laaß
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