Meldungsdatum: 20.05.2021
Aufgrund diverser in der Öffentlichkeit kursierender Informationen, ist fälschlicherweise der Anschein erweckt worden, dass die Rechtsverordnung des Landes Niedersachsen für den Bereich des Sports auch Gruppentraining für Erwachsene zulässt. Hierzu wurden daher schon vermehrt Anfragen beim Bürgertelefon des Landkreises Peine gestellt. Daher möchte der Landkreis hier Klarheit schaffen und die ab morgen geltenden Regeln für den Sport im Freien transparent darlegen.
Erwachsene Sportler (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) dürfen ihren Sport ausschließlich innerhalb der geltenden Kontaktbeschränkungen betreiben. „Das bedeutet, dass ab Freitag, 21. Mai, Personen eines Hausstandes und höchstens zwei Personen aus einem anderen Hausstand gemeinsam Sport treiben dürfen. Diese Regelung gilt für öffentliche und private Sportanlagen sowie für öffentliche Flächen“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß. Ein gemeinsames Fußballtraining von erwachsenen Sportlern sei aus diesem Grund nicht möglich.
Anders verhält es sich im Kinder- und Jugendsport. Hier ist es ab Freitag möglich, dass Gruppen von bis zu 30 Kindern unter freiem Himmel ihren Trainingsbetrieb wieder aufnehmen. Dieser kann sogar als Kontaktsport ausgeübt werden. Voraussetzung hierfür ist es, dass es sich um eine Gruppe mit nicht wechselnden Kindern und Jugendlichen handelt. Zudem müssen die Trainerinnen und Trainer und alle Teilnehmer, die bereits 18 Jahre alt sind, über einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, verfügen. Hierbei ist ein Selbsttest, der unter Aufsicht des Vereinsvorstands oder der Spartenleitung durchgeführt wird, ausreichend.
„Alternative zu dem negativen Corona-Test sind eine vollständige Impfung oder ein Genesenen-Nachweis. Das Gruppentraining bezieht sich aber ausschließlich auf Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren“, stellt der Kreissprecher klar.
Auch in wechselnder Gruppenbesetzung dürfen Kinder und Jugendliche des gleichen Alters Sport treiben. Dieses muss dann jedoch mit einem Abstand von dauerhaft zwei Metern erfolgen. Kontaktsport ist daher nicht möglich. „Diese Regelung musste so erfolgen, da das Land Niedersachsen Freundschaftsspiele zwischen zwei Mannschaften unterschiedlicher Vereine noch nicht zulassen wollte“, erklärt Laaß die Rechtslage.
Für die Ausübung des Kinder- und Jugendsports in Gruppen muss der jeweilige Verein vor Aufnahme des Trainingsbetriebs ein Hygienekonzept erstellen und dieses dem Landkreis zur Kenntnisnahme übersenden. Daher sollten die Vereine ihr Konzept möglichst per Email an corona@landkreis-peine.de übersenden, appelliert Laaß an die Verantwortlichen der Sportvereine im Kreis.
„Uns ist durchaus bewusst, dass die FAQ´s auf der Internetseite des Landes Niedersachsen nicht für jeden sofort verständlich sind und es deshalb Irritationen bei den Vereinen gibt. Aber auch in diesen FAQ´s ist das gemeinsame Training für Mannschaftssportarten im Herren- und Damenbereich ausdrücklich nicht erlaubt“, so der Kreissprecher.
Wann Erwachsene wieder Sport in größeren Gruppen ausüben können, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. „Sobald sich Änderungen oder weitere Lockerungen im Bereich des Breitensports ergeben, werden wir dies auf unserer Homepage und über die sozialen Netzwerke bekannt geben“, verspricht Laaß.
Schwimmhallen sowie Schwimm- und Spaßbäder sind momentan in Niedersachsen noch geschlossen. Ausgenommen davon ist die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen sowie die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen.
„Die Beschränkung der Ausübung der Kontaktsportarten auf die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen ist in Anbetracht der möglichen Schwere der Krankheitsverläufe bei Erwachsenen zum jetzigen Zeitpunkt der pandemischen Lage eine geeignete Maßnahme, um eine behutsame Öffnungs- und Lockerungsmaßnahmen nicht zu gefährden und dient zur Erreichung der infektionsschutzrechtlichen Ziele“, führt das Land Niedersachsen zu der Einschränkung, dass Gruppensport nur für Kinder und Jugendliche möglich ist, in seiner Begründung zur aktuell geltenden Corona-Verordnung aus.
Pressekontakt: Fabian Laaß
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