Meldungsdatum: 25.05.2021
Kindertagespflege ist eine individuelle, familiennahe und flexible Betreuungsform für Kinder unter drei Jahren, die es Eltern ermöglicht, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Sie gewinnt immer stärker an Bedeutung, entsprechend werden die Qualifizierungsmaßnahmen vom Gesetzgeber an die aktuellen Herausforderungen angepasst.
Der Fachbereich Kinder und Jugend weist darauf hin, dass der Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen im nächsten Kindergartenjahr von den aktuellen Richtlinien des DJI Curriculum (Element bundesweiter Qualitätsstandards in der Kindertagespflege) auf die neuen Richtlinien des Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege (QHB) umgestellt wird. Gemäß §21 Kinderbildungsgesetz sollen alle Kindertagespflegepersonen, die ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 erstmalig diese Tätigkeit aufnehmen, über eine QHB-Qualifikation verfügen.
Diese Qualifizierung bringt einige Neuerungen mit sich. So belaufen sich beispielsweise die zu absolvierenden Unterrichtseinheiten des Kurses nun auf 300 UE anstelle von 160 UE und umfassen 40 Std. Hospitation in der Kindertagespflege, 40 Std. Praktikum in einer Kindertagesstätte sowie Selbstlerneinheiten. Eine anteilige Kostenübernahme des Kurses ist nach einer Vorabeignungsfeststellung durch den Fachbereich Kinder und Jugend möglich.
Die Stadt Leverkusen möchte die Plätze zur Betreuung von Kindern weiter ausbauen und bietet Beratung und Unterstützung an. Die Arbeit in der Kindertagespflege ist eine anspruchsvolle und wichtige Tätigkeit. Der Fachbereich Kinder und Jugend möchte daher gerne mit allen ins Gespräch kommen, die sich grundsätzlich für dieses Berufsfeld interessieren: Wer Kinder in ihrer Persönlichkeit achtet und ihre Bedürfnisse erkennt sowie bereits Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Kindern besitzt, kommt dafür in Frage. Weitere wichtige Voraussetzungen sind außerdem, dass genug Platz für Kinder zum Spielen und Schlafen bereitgestellt werden kann und die Betreffenden sich gerne mit pädagogischen Fragen auseinandersetzen und an einer partnerschaftlichen und am Wohl des Kindes orientierten Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Fachbereich Kinder und Jugend interessiert sind.
Fragen zur Qualifizierung und Tätigkeit als Kindertagespflegeperson beantwortet der Fachbereich Kinder und Jugend: 512.kuerten@stadt.leverkusen.de
Weitere Informationen auf der städtischen Homepage unter https://www.leverkusen.de/vv/produkte/FB51/Kindertagespflege_Tagesmuetter.php
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