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Meldungsdatum: 25.05.2021

Kindertageseinrichtungen, -pflege: Keine Elternbeiträge im Juni 2021

Offene Ganztagsgrundschule: Elternbeiträge wieder ab Juni 2021

Für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege:

Der eingeschränkte Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung ist nach den Osterferien weiter verlängert worden. Seit dem 22. Februar können zwar grundsätzlich alle Kinder wieder die Kindertagesbetreuung nutzen, die Betreuung ist aber regelmäßig 10 Wochenstunden geringer als im Betreuungsvertrag vereinbart. Für diese Einschränkungen wird das Land NRW die Eltern entlasten. Konkret bedeutet dies, dass den Eltern für die Zeit von Februar bis Juni insgesamt zwei Elternbeiträge erlassen werden sollen. Das Land beabsichtigt, die Hälfte dieser Beiträge zu erstatten, die andere Hälfte müssen die Kommunen finanzieren.

Die Stadt Borken hat für den Monat Februar keine Elternbeiträge eingezogen. Aufgrund der Tatsache, dass sich das Land seit Januar zunächst nicht mehr zu einer über den Januar hinausgehenden Erstattungsregelung durchringen konnte, hat die Stadt Borken für die Monate März, April und Mai die Elternbeiträge wieder eingezogen. Um der Zusage vom Land NRW („zwei Elternbeiträge zu erlassen“) gegenüber den Eltern gerecht zu werden, wird im Juni 2021 der Elternbeitrag nicht eingezogen bzw. Eltern müssen für den Monat Juni 2021 keinen Elternbeitrag überweisen.

Für OGS:
Die Offenen Ganztagsgrundschulen sind seit den Weihnachtsferien geschlossen bzw. arbeiten nur in sog. Notgruppen. Entsprechend wurden die Elternbeiträge Januar bis einschließlich Mai 2021 nicht eingezogen. Ab dem 31.05.2021 findet der durchgängige Präsenzunterricht in allen Schulen wieder statt. Die Stadt Borken wird daher den OGS-Elternbeitrag für den Monat Juni zum 15.06.2021 wieder einziehen.


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Kindertagespflege

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