Meldungsdatum: 26.05.2021
Voraussichtlich werden ab Sonntag, 30. Mai, weitere Lockerungen in Leverkusen wie der Wegfall der Ausgangsbeschränkungen, die Möglichkeit zur Öffnung der Außengastronomie oder auch der Besuch des Einzelhandels ohne vorherige Terminanmeldung in Kraft treten.
Voraussetzung dafür ist, dass die 7-Tage-Inzidenz fünf Werktage in Folge unter 100 liegt, damit am übernächsten Tag die entsprechenden Lockerungen in Kraft treten können. Maßgeblich dafür sind die durch das RKI veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzen. Nach den Daten des RKI wurde in Leverkusen die Schwelle von 100 erstmalig am 22. Mai unterschritten. Damit die Lockerungen letztlich in Kraft treten können, muss dies per aktualisierter Allgemeinverfügung „Feststellung der Voraussetzungen gemäß § 28b des Infektionsschutzgesetzes“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen angeordnet werden. Mit der entsprechenden Aktualisierung der Allgemeinverfügung wird für Freitag, 28. Mai, gerechnet.
Sofern dies der Fall ist, gelten damit ab Sonntag, 30. Mai, die Regelungen der Stufe 3 (Inzidenz 100 – 50,1), die das Land Nordrhein-Westfalen mit der neuen Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit vom 28. Mai definiert hat. Eine tabellarische Übersicht dieser Regelungen wurde mit der Pressemitteilung des Landes unter https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/mit-neuen-regelungen-der-coronaschutzverordnung-zeigt-die-landesregierung-klare veröffentlicht.
Pressekontakt: Julia Trick
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Leverkusen" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.