Neue Coronaschutzverordnung ab Freitag, 28. Mai, gültig

29.05.2021 | Herten

Lockerungen durch niedrigen Inzidenzwert des Kreises Recklinghausen

Durch die neue Coronaschutzverordnung und die drei veröffentlichten Inzidenz-Stufen des Landes Nordrhein-Westfalen treten ab Freitag, 28. Mai, einige Lockerungen in Kraft. Da im Kreis Recklinghausen seit über sieben aufeinanderfolgenden Werktagen die relevante Sieben-Tages-Inzidenz, festgestellt vom Robert Koch-Institut (RKI), zwischen 50 und 100 liegt, können ab sofort Lockerungen der Stufe 3 umgesetzt werden.

So ist die Personenbegrenzung bei Treffen zwischen zwei Haushalten aufgehoben und das Einkaufen ohne Terminvereinbarung und ohne negatives Testergebnis wieder möglich. Auch die Außengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests und eine Platzpflicht gegeben sind.

Weitere Lockerungen im Überblick:

  • Freizeit: Öffnungen kleinerer Außen-Einrichtungen sind erlaubt, sofern negative Tests vorliegen. Hierzu zählen u.a. Minigolfanlagen, Kletterparks, Hochseilgärten. Freibäder dürfen für den Sportbetrieb mit negativen Tests öffnen. Ausflugsfahrten mit Schiffen (in den Außenbereichen) sind mit negativen Tests erlaubt.
  • Sport: Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen ist erlaubt. Freibäder können für die Sportausübung (keine Liegewiesen) mit negativen Tests geöffnet werden. Außen sind bis zu 500 Zuschauer erlaubt, wenn negative Tests und ein Sitzplan vorliegen – auch ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung.
  • Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht ist im Freien ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten möglich. Innen ist Präsenzunterricht nur mit negativem Testergebnis erlaubt. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit maximal fünf Personen erlaubt.
  • Kinder und Jugendarbeit: Gruppenangebote sind innen mit 10 und außen mit 20 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung erlaubt. In Innenräumen und bei Kontaktsport besteht eine Testpflicht. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit negativem Test möglich.
  • Kultur: Veranstaltungen sind außen mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 250 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb außen kann ohne Personenbegrenzung stattfinden. Innen ist das mit 20 Personen, einem negativen Test und ohne Gesang/Blasinstrumente möglich.
  • Beherbergung/Tourismus: „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) sind mit einem negativen Test möglich. Hotels dürfen ohne Kapazitätsbegrenzung öffnen. Das gilt auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie. Busreisen sind mit vorherigem Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent) möglich, falls nicht ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.

Die Coronaschutzverordnung sieht insgesamt drei Stufen vor. Sinkt die Sieben-Tages-Inzidenz weiterhin, können ab einen Wert unter 50 (Stufe 2) und einem Wert von unter 35 (Stufe 1) weitere Lockerungen in Kraft treten. Die Werte müssen dabei stabil, mindestens fünf Werktage in Folge, bei den genannten Inzidenzwerten liegen. Dazu veröffentlicht das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen regelmäßig eine Übersicht der aktuellen Inzidenzstufen der Kreise und kreisfreien Städte. Sollte die Inzidenzen wieder steigen, greift ab einem Wert von über 100 wieder die Bundesnotbremse wieder.

Die aktuellen Regelungen im Kreis Recklinghausen und damit auch in Herten, sowie die aktuellen Zahlen finden Interessierte auf der Internetseite www.kreis-re.de/corona. Auch die aktuelle Coronaschutzverordnung ist dort verlinkt. Weitere Informationen zu den Stufen und den entsprechenden Lockerungen finden Interessierte außerdem auf der Internetseite des Landes unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de



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