Neue Regelungen für Kitas und Schulen

29.05.2021 | Herten

Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen unter 100

Die sinkenden Inzidenzwerte in Nordrhein-Westfalen haben neben den langsamen Lockerungen des öffentlichen Lebens auch Auswirkungen auf den Schul- und Kitabetrieb. Da die relevante Sieben-Tages-Inzidenz, festgestellt vom Robert Koch-Institut (RKI), im Kreis Recklinghausen seit über sieben aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 100 liegt, können die Schulen und Kitas schrittweise wieder in den Regelbetrieb übergehen.

Schulen ab Montag, 31. Mai, wieder im Regelbetrieb

Grundsätzlich kehren ab Montag, 31. Mai, alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden Hygienevorgaben, insbesondere Masken- und Testpflicht, bleiben dabei bestehen.

Im Präsenzunterricht in der ursprünglichen Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten müssen sich zudem zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest oder in Grundschulen, Förderschulen und einem Teil der Schulen mit Primarstufe mit einem Lolli-Test testen lassen.

Weitere Informationen können Interessierte dem aktuellen Ministerschreiben an die Eltern entnehmen: https://www.schulministerium.nrw/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-31-mai-2021.

Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe und der Sekundarstufe

Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote können gemäß der Coronabetreuungsverordnung ab Montag, 31. Mai, im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wiederaufgenommen werden, wenn ein Schulbetrieb in vollständiger Präsenz zulässig ist. Von der regelmäßigen Teilnahme an den Angeboten soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Über Ausnahmen wird vor Ort entschieden.

Die Mitwirkung externer Partner im Ganztag ist ebenfalls möglich und wird vor Ort im Rahmen der bestehenden Konzepte konkret ausgestaltet. Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich. Falls Abweichungen vom regulären zeitlichen Umfang der Angebote erforderlich sind, z.B. aufgrund der standortbezogenen personellen und räumlichen Situation vor Ort, wird die Umsetzung von Schulleitung und OGS-Leitung unter Einbeziehung des Schulträgers gestaltet. Grundsätzlich ist soweit wie möglich ein regulärer Angebotsumfang anzustreben. Die für diese Aufgabe zur Verfügung gestellten Stellenzuschläge sind entsprechend einzusetzen.

Die Zusammensetzung der Gruppen in den Ganztags- und Betreuungsangeboten ist, wie auch im Unterricht, zu dokumentieren, um bei Bedarf Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Umsetzung auch jahrgangsübergreifender Ganztagskonzepte ist wieder möglich.

Für Räume und Kontaktflächen gelten die Hygienebestimmungen, die im Rahmen der standortbezogenen Hygienekonzepte festgelegt sind. Die Notwendigkeit zum Tragen einer medizinischen Maske besteht fort; die Coronabetreuungsverordnung lässt in Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 auch das Tragen einer Alltagsmaske zu.

Der Betrieb von Schulmensen ist an allen Schulen wieder möglich. Möglich sind auch Angebote der Zwischen- und Mittagsverpflegung durch Dienstleister, Kioske oder Bistros zur Versorgung derjenigen, die sich am Schulstandort aufhalten, wenn die aktuell gültigen Vorgaben gemäß Infektionsschutz und Hygienevorschriften eingehalten werden. Die einzelnen Maßnahmen sind durch den Schulträger jeweils in Rücksprache mit Schulleitung und dem örtlichen Gesundheitsamt abzuklären.

Da die Rückkehr zum angepassten Präsenzbetrieb eine vollständige Beschulung aller Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schulen ermöglicht, gibt es dort keine Angebote der pädagogischen Betreuung mehr. Die Schülerinnen und Schüler nehmen wieder regulär am Präsenzunterricht einschließlich der Ganztags- und Betreuungsangebote teil.

Kindertagesbetreuung ab Montag, 7. Juni, ohne Einschränkungen

Ab Montag, 7. Juni, kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen in den Regelbetrieb zurück, d.h. alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang. Die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung gelten jedoch weiterhin.

Der Schritt zurück zum Regelbetrieb wird weiter von einem umfangreichen Testangebot begleitet. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Kindertagespflegepersonen werden landesseitig weiterhin pro Woche jeweils zwei Tests zur Verfügung gestellt. Dafür erhalten die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen die kindgerechten „Lolli“-Tests zur Eigenanwendung durch die Eltern.

Auf der Seite des Ministeriums finden Interessierte Informationen zu den Regelungen für die Kitas: www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de



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