Lockerungen beim Hallensport

02.06.2021 | Herten

Städtische Gebäude wieder eingeschränkt für Vereinssport geöffnet

Durch die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW gibt es ab Mittwoch, 2. Juni, Lockerungen beim Hallensport in Herten. Da im Kreis Recklinghausen die vom Robert Koch- Institut festgestellte Sieben-Tages-Inzidenz, zwischen 35 und 50 liegt, greift ab sofort Inzidenz-Stufe 2. Konkret bedeutet dies, dass Hallen für kontaktfreien Sport ohne Personenbegrenzung und Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen, unter Voraussetzungen der Kontaktverfolgung und negativem Testergebnis, geöffnet sind.

Bei diesen Lockerungen richtet sich die Stadt Herten als Kreiskommune entsprechend des geltenden Rechts nach dem Inzidenzwert des gesamten Kreis Recklinghausen und setzt diese im Sinne der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung um. Für die Aufnahme des Trainingsbetriebs steht das Sportamt der Stadt Herten im Austausch mit den Vereinen und informiert über weitere Schritte. Grundsätzlich ist ein aktuelles Hygienekonzept Voraussetzung für sportliche Aktivitäten in den Hallen.

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Umkleiden und Duschen, ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen nach § 6 der Coronaschutzverordnung und Einhaltung des Mindestabstands wieder möglich. Die genauen Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen sind in der aktuellen Coronaschutzverordnung auf der städtischen Homepage unter www.herten.de/service/corona/coronaschutzverordnung.html zu finden. Darüber hinaus informieren die Vereine ihre Mitglieder über alle weiteren Schutzmaßnahmen.

Für Fragen und weitere Informationen steht Nils Kampmann vom städtischen Sportamt unter der Telefonnummer 02366 303-475 oder per E-Mail an n.kampmann@herten.de gerne zur Verfügung.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de



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