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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 04.06.2021


Musikschule: Testpflicht entfällt für viele Unterrichtsangebote

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Die Musikschule weist darauf hin, dass ab Montag, 7. Juni, für Einzel- und Zweierunterricht (instrumental oder Gesang) die Pflicht zum Nachweis einer Negativtestbescheinigung entfällt. Dies gilt für Schüler und Schülerinnen in Schulkooperationen. Auch vollständig immunisierte Personen (Genesene / Geimpfte) brauchen im Einzel- und Zweierunterricht keinen Nachweis darüber mehr zu erbringen.

Ab Montag, 7. Juni, starten auch die Eltern-Kind-Kurse "Musikkäfer" und "Musikgarten" mit jeweils maximal fünf Eltern-Kind-Paaren; der jeweilige Elternteil muss zu Beginn einen Negativtestnachweis eines anerkannten Testzentrums vorweisen (elektronisch oder Papier) oder zu Unterrichtsbeginn einen Selbsttest in Gegenwart der Lehrkraft durchführen (bitte Test-Set selbst mitbringen).

Alle weiteren Infos gibt es unter www.musikschule.iserlohn.de oder ab Montag in den Sekretariaten der Musikschule Iserlohn (Tel. 02371 / 217-1953) und der Zweigstelle Letmathe (02374 / 15702).



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