Meldungsdatum: 04.06.2021

Musikschule: Testpflicht entfällt teilweise

Schulpflichtige Musikschülerinnen und Musikschuler, die in den Räumen der Musikschule Bocholt-Isselburg am Musikunterricht teilnehmen möhten, müssen derzeit einen negativen Corona-Test vorlegen. Diese Pflicht entfällt ab Samstag, 5. Juni 2021, für alle Angebote mit bis zu zwei Personen.

Bei Angeboten ab drei Personen besteht weiterhin eine Testpflicht. Dies Teilt Musikschulleiterin Claudia Borgers mit.

Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Amke Derksen, Telefon +49 2871 953-209, E-Mail: amke.derksen@bocholt.de