Meldungsdatum: 16.06.2021
Für die Besetzung der Schiedsamtsbezirke 3 (Bürrig und Küppersteg) und 7 (Quettingen und Bergisch Neukirchen) sucht die Stadt Leverkusen aktuell zwei Nachfolger. Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im Allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird dabei in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Die Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren von der jeweiligen Bezirksvertretung gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichts Leverkusen vereidigt. Die von der Stadt gezahlte jährliche Schiedspersonenentschädigung beträgt zurzeit 1.200 Euro. Die Dienstaufsicht obliegt dem Amtsgericht Leverkusen.
Die Interessenten sollten schreibgewandt sein, die ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören, sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung besitzen. Darüber hinaus wird die Bereitschaft erwartet, sich durch Seminare das erforderliche Wissen anzueignen und sich durch Fortbildung ständig auf dem Laufenden zu halten. Fortbildungsveranstaltungen werden vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen angeboten; die erforderlichen Kosten dafür übernimmt die Stadt.
Interessenten, die sich für dieses Ehrenamt interessieren und noch weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Herrn Roland Rütter (Telefon 0214 - 406-3091, E-Mail: roland.ruetter@stadt.leverkusen.de).
Bewerber sowie Initiativbewerber für andere Bezirke werden gebeten, sich mit kurzer, schriftlicher Bewerbung und Lebenslauf an die Stadt Leverkusen, Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr, Haus-Vorster Str. 8, 51379 Leverkusen zu wenden. E-Mail: 360@stadt.leverkusen.de.
Pressekontakt: Julia Trick
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