Meldungsdatum: 17.06.2021
Nachdem die 7-Tage-Inzidenz in Leverkusen fünf Werktage in Folge unter 35 liegt, ist nun durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen formal festgestellt worden, dass vor Ort ab Samstag, 19. Juni, weitere Lockerungen in Kraft treten können: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210617-matrix_inzidenzstufen.pdf . Damit gelten ab Samstag die Regelungen der Stufe 1 (Inzidenz höchstens 35), die in der Coronaschutzverordnung des Landes definiert sind.
Ab 19. Juni gelten folgende Regelungen:
Kontaktbeschränkungen:
Im öffentlichen Raum dürfen sich Angehörige aus fünf Haushalten ohne Personenbegrenzung treffen, zudem nachweislich durchgeimpfte oder genesene Personen aus weiteren Haushalten. Mit negativem Testnachweis dürfen sich bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Nachweislich Immunisierte und Kinder bis zum Schuleintritt können noch hinzukommen.
Gastronomie:
Da auch landesweit die Inzidenzstufe 1 gilt, kann nicht nur die Außen- sondern auch die Innengastronomie ohne negativen Test aufgesucht werden. Es gelten dort aber die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. (s.o.)
Auch in Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen bis zu 100 Personen mit negativem Test im Freien wieder bewirtetet werden.
Private Veranstaltungen
Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 250 Gästen ohne Test, in geschlossenen Räumlichkeiten mit bis zu 100 Gästen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit möglich. Für Partys gilt ebenfalls eine generelle Testpflicht, bzw. der Nachweis einer Immunisierung. Draußen dürfen bis zu 100 eingeladen werden, innen bis zu 50 Gäste. Auch hier muss die einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein.
Kultur:
Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Theater, Oper und Kinovorstellungen sind draußen wie drinnen mit bis zu 1.000 Personen möglich. Da auch im Land die Inzidenzstufe 1 gilt, sind wahlweise sind ein negativer Test bzw. Immunisierungsnachweis oder ein Sitzplan mit Mindestabstand erforderlich. Ab 1. September sind Musikfestivals mit Test und genehmigtem Konzept und bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern erlaubt.
Sport und Freizeit
Da auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, kann bei der Sportausübung auf Tests verzichtet werden und ab Montag (21.6.) kommt eine neue Regelung hinzu: in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios kann beim kontaktfreien Sport wahlweise auf die Tests oder den Mindestabstand verzichtet werden. besondere Regelung: hochintensives Ausdauertraining)
1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen in den Außenbereichen zusammenkommen, jedoch nur 33 Prozent der maximalen Kapazität einnehmen. Innen gilt auf festen Sitzplätzen im Schachbrettmuster die gleiche Regelung, jedoch müssen hier negative Tests beigebracht werden.
Der Betrieb von reinen Freibädern sowie der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen ist ausschließlich im Freien ohne Negativtestnachweis möglich. Für andere Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen gilt nach wie vor die Pflicht, einen negativen Test vorzuweisen.
Eine tabellarische Übersicht aller Regelungen ist auf der Homepage des Landes unter https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/mit-neuen-regelungen-der-coronaschutzverordnung-zeigt-die-landesregierung-klare zu finden. Vor allem wer Veranstaltungen plant, sollte in jedem Fall die genauen Vorschriften der Coronaschutzverordnung prüfen, da einige Lockerungen daran geknüpft sind, dass auch im Land die Inzidenzstufe 1 gilt, andere wiederum erst am 1. September zum Tragen kommen.
Pressekontakt: Heike Fritsch
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