Presseinformation

Nr. 475 Steinfurt, 25. Juni 2021


Kreis Steinfurt, Pressereferentin, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Telefon: (02551)69-2160, Telefax: (02551)69-2100
E-Mail: kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de, Internet: www.kreis-steinfurt.de



Geflügelpest im Osnabrücker Land: Kreis Steinfurt richtet Sperrzone in Lienen, Lengerich, Tecklenburg, Ibbenbüren, Westerkappeln und Lotte ein
Geflügelhaltungen dürfen nur mit Genehmigung des Veterinäramtes Vögel, Geflügelfleisch und Eiern ein- und ausführen

Kreis Steinfurt. Nachdem sich der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest in Hagen am Teutoburger Wald (Landkreis Osnabrück) bestätigt hat, hat auch der Kreis Steinfurt als angrenzender Kreis um den Ausbruchsbetrieb eine sogenannte Sperrzone, bestehend aus Schutzzone und Überwachungszone, festgelegt. In dieser Sperrzone liegen Bereiche der Gemeinden Lienen, Lengerich, Tecklenburg, Ibbenbüren, Westerkappeln und Lotte. Insgesamt sind 366 Geflügelhalter mit ca. 96.000 Tieren von den Sperrmaßnahmen betroffen. Das bedeutet, dass in diesem Gebiet weder Vögel noch Geflügelfleisch oder Eier in eine Geflügelhaltung hinein- oder aus einer Geflügelhaltung herausgebracht werden dürfen. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des Kreisveterinäramtes möglich.

 

Geflügelhalter in der Sperrzone müssen dem Kreisveterinäramt aktuelle Standorte, Anzahl der Tiere und verendete Tiere unverzüglich anzeigen. Geflügelställe dürfen nur mit Schutzkleidung betreten werden. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder ähnliche Veranstaltungen dürfen nicht abgehalten werden. Zudem ist das gehaltene Geflügel in geschlossenen Ställen oder mindestens unter einer dichten Abdeckung mit seitlicher Absicherung vor Wildvögeln unterzubringen.

 

Die entsprechende Verfügung, weitere Beschränkungen und Karten mit den Gebieten sind im Internet unter www.kreis-steinfurt.de unter dem Suchbegriff "Geflügelpest" zu finden.

 

Allgemeine Informationen finden Sie auch unter www.fli.de.