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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 05.07.2021
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Stadt Iserlohn sucht Schiedspersonen - Interessierte bis 31. August melden! Die Stadt Iserlohn sucht Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke I und II. Der Bezirk I umfasst das westliche Stadtgebiet mit den Stadtteilen Letmathe, Oestrich, Dröschede, Untergrüne und Lössel. Zum Bezirk II gehören die Ortsteile Sümmern, Griesenbrauck, Iserlohner Heide, Nußberg, Hombruch, Gerlingsen, Hennen, Rheinen, Drüpplingsen, Kalthof und Leckingsen. Schiedspersonen sind sowohl in bestimmten bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten (nachbarrechtliche Streitigkeiten, Schadensersatz oder Schmerzensgeld) als auch in einigen Strafsachen (Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung etc.) erste Ansprechpartner - noch bevor ein Konflikt vor Gericht behandelt werden muss. Sie haben die Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, um auf diese Art und Weise ein gerichtliches Vorgehen gegeneinander zu vermeiden. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden vom Rat der Stadt Iserlohn (im Oktober 2021) für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Nach der Wahl werden sie vom Direktor des Amtsgerichts Iserlohn vereidigt. Nach dem nordrhein-westfälischen Schiedsamtsgesetz müssen sich Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt eignen und zur Streitschlichtung besonders fähig sein. Dazu gehört unter anderem die ausgeprägte Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf das Anliegen einzugehen und durch eine ruhige und entspannte Atmosphäre die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. Über die jeweiligen Schiedsverfahren müssen Vergleichsprotokolle auf dem PC verfasst werden. Daher sollten Bewerber über einen PC und entsprechende Grundkenntnisse verfügen. Wer sich vorstellen kann, ein Schiedsamt zu übernehmen, kann ab sofort bis zum 31. August 2021 seine schriftliche Bewerbung an die Stadt Iserlohn, Bereich Recht, Rathaus I, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, oder per Email an recht@iserlohn.de senden. Die Bewerbung sollte neben den persönlichen Daten auch das Geburtsdatum und den Geburtsort, die berufliche Tätigkeit sowie eine Darstellung der Gründe für die Übernahme des Ehrenamtes enthalten. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Die Stadt Iserlohn weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass Bewerberinnen und Bewerber ihr Amt in den eigenen Räumlichkeiten ausüben sollen. Für weitere Fragen zum Schiedsamt und zur Bewerbung steht Katharina Homberg beim Bereich Recht, Telefon 02371 / 217-1557, E-Mail: katharina.homberg@iserlohn.de, gerne zur Verfügung. |
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