Meldungsdatum: 09.07.2021
Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Angesichts landesweit weiterhin niedriger Inzidenzzahlen gelten ab heute, 9. Juli 2021, weitere Lockerungen. Das Land hat dazu eine neue „Inzidenzstufe 0“ eingeführt. Diese gilt für Städte und Kreise, die an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter der 7-Tage-Inzidenz von 10 liegen. Dies ist in Leverkusen der Fall. Damit gelten auch hier die neuen Regelungen.
Diese sehen u.a. vor:
Erst wenn der Grenzwert von 10 an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird - und solange das Ministerium diese Frist nicht mit gesonderter Begründung verkürzt - gelten wieder die schärferen Bestimmungen der Inzidenzstufe 1. Die aktuelle Coronaschutzverordnung gilt bis zum 5. August.
Die detaillierten Informationen sowie eine komprimierte Übersicht zu den einzelnen Regelungen sind zu finden auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW bzw. in der aktuellen Coronaschutzverordnung:
https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-an
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