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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 12.07.2021


Erstattung der Elternbeiträge und Essenskosten in städtischen Einrichtungen – Elternbeiträge ab 1. August

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Der Rat der Stadt Iserlohn hat in seiner Sitzung am 29. Juni Folgendes beschlossen:

Erstattung der Elternbeiträge:
Die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Offene Ganztagsschulen und Schulen von 8 bis13 Uhr werden für den Monat Februar in Gänze und für die Monate März, April und Mai 2021 zur Hälfte erstattet.

Die Essenbeiträge für die städtischen Kitas und offenen Ganztagsschulen werden für die Monate Februar, März und April 2021 komplett erstattet.

Erhöhung der Elternbeiträge ab dem 1. August 2021:
Die Elternbeiträge werden ab dem 1. August erhöht. Keine Elternbeiträge müssen wie bisher bei einem Einkommen  bis 42.000 Euro gezahlt werden.

Bis zu einer Einkommensgrenze von 72.000 Euro werden die Elternbeiträge um 3 Prozent erhöht. Ab einer  Einkommensgrenze von 72.000 Euro werden die Elternbeiträge um 5 Prozent erhöht. Die Einkommensgrenzen werden bis 96.000 Euro erweitert. Damit liegt die neue Höchstbeitragsgrenze  nun bei 96.000 Euro.

Die Umsetzung dieser Veränderungen wird eine geraume Zeit in Anspruch nehmen. Zunächst müssen die technischen Voraussetzungen für die Umstellung geschaffen werden. Da jeder Fall „angefasst“ werden wird, geht das Jugendamt sowohl bei der Erstattung als auch bei der Festsetzung der neuen Elternbeiträge ab dem 1. August von einem Bearbeitungszeitraum bis Ende September aus. Um die Arbeiten zügig umsetzen zu können, wird darum gebeten, von telefonischen Rückfragen oder Anfragen per Mail abzusehen.

 



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