Meldungsdatum: 20.07.2021

Hinweise zum Umgang mit verunreinigten Abfällen und ausgelaufenen Betriebsstoffen

Seitens des Fachbereichs Umwelt wird darauf hingewiesen, dass ölverunreinigte Gartenabfälle nicht über die Grünschnittsammelstellen entsorgt werden können. Diese müssen mit dem Restmüll entsorgt werden. Dazu können blaue oder graue Müllsäcke genutzt werden, die bei Bedarf in den Info-Anlaufstellen ausgegeben werden.

 

Schäden durch ausgelaufene Heizöltanks können über folgende Wege gemeldet werden:

 

Bei der Schadensmeldung sollten folgende Angaben gemacht werden:

 

Grundsätzlich empfiehlt es sich seitens der Grundstückseigentümer, in Absprache mit der eigenen Versicherung eine Entsorgung ölverunreinigter Grasnarben und Böden über entsprechende Entsorgungsfirmen zu beauftragen. Aufgrund der Überlastung der Firmen ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen.

 

Vorsorglich empfiehlt das Gesundheitsamt, vorerst kein Obst und Gemüse von Gartenflächen zu verzehren, die von der Überflutung betroffen waren. Auch sollten Rückstände möglichst nicht mit ungeschützten Händen angefasst werden. Private Trinkwasserbrunnen sind im Überflutungsgebiet nicht bekannt; soweit dennoch im eigenen Garten Grundwasser gefördert wird, das auch zu Trinkwasserzwecken genutzt wird, sollte hiervon zunächst abgesehen und das Gesundheitsamt kontaktiert werden.

Pressekontakt: Julia Trick