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Soforthilfe: Informationen auf der Kreis-Homepage

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22. Juli 2021
Soforthilfe: Informationen auf der Kreis-Homepage
Märkischer Kreis. (pmk).

Das Landeskabinett hat in einer Sondersitzung den Weg für schnelle Soforthilfen geebnet. In NRW werden insgesamt 200 Mio. Euro für die von der Unwetterkatastrophe betroffenen Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt. Informationen zu Anträgen hat der Märkische Kreis auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Die Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe in NRW ist in einzelne Bereiche aufgeteilt worden: Unmittelbar unterstützt werden sollen Bürgerinnen und Bürger, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So soll eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht werden, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen.

Weitere Informationen: https://www.maerkischer-kreis.de/hochwasser.php

Auch Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige hat das Hochwasser getroffen. Für jede betroffene Betriebsstätte kann eine „Billigkeitsleistung“ in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit sollen erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.

Weitere Informationen: https://www.maerkischer-kreis.de/hochwasser.php

Die Flutkatastrophe hat auch für massive Schäden in der Landwirtschaft gesorgt. Derzeit können die Verluste auf den Feldern, in den Ställen und in den landwirtschaftlichen Betrieben noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. Auch die Forstwirtschaft ist betroffen. Das Land bietet Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

Weitere Informationen und die Anträge gibt es im Internet:

https://www.land.nrw/de/soforthilfe

 



Pressekontakt: Märkischer Kreis,Alexander Bange / 02351 966 6150


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Die Schäden in Atlena nach dem Unwettertief "Bernd" sind immens. Foto: Alexander Bange / Märkischer Kreis


Die Schäden in Atlena nach dem Unwettertief "Bernd" sind immens. Foto: Alexander Bange / Märkischer Kreis


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Märkischer Kreis, Öffentlichkeitsarbeit / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher Alexander Bange (V.i.S.d.P.), Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid,
Telefon 02351/966-6150, Fax 02351/966-6147,
E-Mail pressestelle@maerkischer-kreis.de, Internet: www.maerkischer-kreis.de