Logo

Meldungsdatum: 17.08.2021

Hinweis der Stadt Borken:

Die eigenmächtige Inanspruchnahme und zweckfremde Nutzung städtischer Flächen ist nicht erlaubt / Auch private Flächen müssen festgelegte Zweckbestimmung erfüllen

Die Stadt Borken engagiert sich seit vielen Jahren für die Themen Biodiversität und Klima im Stadtgebiet Borken. Das äußert sich unter anderem im städtischen Biodiversitätskonzept und im Klimakonzept. Zudem in den ökologischen Festsetzungen in Bebauungsplänen, in denen zum Beispiel Grünflächen, Gehölzstreifen und Waldflächen festgesetzt werden. Dieses Stadtgrün hat insgesamt einen positiven Effekt auf das Stadtklima, die Gesundheit der Bevölkerung und auf die Biodiversität. Es verbessert unter anderem die Luftqualität und das Wassermanagement. Außerdem trägt es zum Lärmschutz bei und stellt Lebensraum für Tiere zur Verfügung.

Leider musste die Stadt Borken an einigen Orten feststellen, dass Bürgerinnen und Bürger die zu diesen Zwecken vorgesehenen städtischen Flächen zum Beispiel zur Erweiterung der eigenen Gartenflächen, als Lagerflächen oder zu ähnlichen Zwecken nutzen. Vor diesem Hintergrund weist die Stadt Borken darauf hin, dass die eigenmächtige Inanspruchnahme und zweckfremde Nutzung der Flächen durch Bürgerinnen und Bürger nicht erlaubt und daher zurückzunehmen ist. Auch Flächen, die im Privateigentum stehen, müssen die im Bebauungsplan vorgesehenen Bestimmungen erfüllen.

Dort, wo es zu zweckfremden Nutzungen kommt, behält die Stadt Borken sich vor – bei fortlaufender Sachlage – entsprechende Schritte einzuleiten.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Matthias Kass von der Fachabteilung Liegenschaften der Stadt Borken unter Tel. 02861-939-170 oder per E-Mail an matthias.kass@borken.de und Fabian Bolik von der Fachabteilung Umwelt und Planung unter Tel. 02861-939-144 oder per E-Mail an fabian.bolik@borken.de den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Logo Stadt Borken


Logo