Meldungsdatum: 19.08.2021
Im dritten Jahr des „Borken machen!“-Preises möchte die Stadt Borken erneut Engagement vor Ort fördern, sichtbar machen und würdigen. Die Stadt sucht das Gemeinsame unter den Borkenerinnen und Borkenern. „Borken machen 2021“ ruft dazu auf, die eigene Stadt selbst zu gestalten und umzusetzen, worin die Borkener Bevölkerung in ihrer Heimat Potential für sich selbst und andere Menschen sieht. Bewerben können sich Personen und Gruppen aus dem Borkener Stadtgebiet mit einem konkreten Projekt. Die Schwerpunkte für die Preisvergabe liegen dabei auch im Jahr 2021 auf folgenden Punkten:
Borken heute – Borken morgen.
Gesucht werden innovative Projekte, die einen umfangreichen, neuen Aspekt in ihrer Darstellung, Ausdrucksform oder Umsetzung beinhalten. Dieser kann sich auch aus einer Tradition speisen, die neu und zeitgemäß interpretiert wird. Die Projekte nutzen Borken als „Stadt der kurzen Wege“ und vernetzen sich mit dem Ziel: Das Umfeld selbst gestalten.
Von der Praxis – für die Praxis.
Die Projekte haben Vorbildcharakter und sind Ansporn für andere. Sie ermutigen dazu, bestehende Formate und Engagement neu zu denken und überzeugen neue Unterstützerinnen und Unterstützer, sich vor Ort für Borken als Zuhause zu engagieren, über den Tellerrand zu schauen und eben zu machen!
Borken ist eins: Vieles.
In Borken wohnen über 42.500 Menschen. Alle sind Borkenerinnen und Borkener – und alle sind anders. Die Erfahrung von Gemeinsamkeit ist für den Einzelnen bereichernd und für den sozialen Zusammenhalt unserer Stadt unerlässlich. Diese gemeinsam ermöglichten Erfahrungen sucht „Borken machen!“: Projekte die sich über das gemeinsame Dafür-sein identifizieren.
Wer kann sich wie bewerben?
Bewerben können sich alle Bürgerinnen und Bürger und alle Arten von Gruppen, Vereinen und Zusammenschlüssen, die im Borkener Stadtgebiet aktiv sind und ein konkretes Projekt umsetzen möchten. Die Umsetzung der Projekte muss ebenfalls im Stadtgebiet erfolgen. Es können Projekte vorgeschlagen werden oder Eigenbewerbungen erfolgen. Die Projekte müssen im Jahr 2021 stattfinden.
Die Bewerbung erfolgt über das Kulturbüro der Stadt Borken und den dazugehörigen Vordruck. Die Bewerberinnen und Bewerber stellen ihr Projekt darin kurz vor und reichen umfangreiches Begleitmaterial über das Projekt und/oder die Akteure ein. Eine Jury entscheidet im Anschluss über die Preisvergabe (s.u.).
Kann ich mich mit meiner Idee beraten lassen?
Das Kulturbüro der Stadt Borken berät die Antragsstellerinnen und Antragssteller auf Wunsch und nach Möglichkeit in ihrem Anliegen und unterstützt gegebenenfalls bei der Antragstellung. Das Büro steht unter
Tel. 02861/939-378 oder per E-Mail an kulturbuero@borken.de für weitere Informationen zur Verfügung. Alle weiteren Entwicklungen und Infos finden sich auf www.borken.de/machen.
Wer vergibt den Preis?
Die Preisvergabe erfolgt über eine Jury. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bereiche:
Bei der Prämierung der Gewinnerinnen und Gewinner zählt das Prinzip der Mehrheitsentscheidung.
Wie sehen die Fristen und die Vergabe aus?
Der erste Platz erhält einen Preis über 4.000 Euro, 1.000 Euro erhält der zweite Platz. Alle Teilnehmenden erhalten eine Auszeichnung.
Projekte können ab sofort eingereicht werden, das Datenblatt dazu findet sich auf www.borken.de/machen. Einsendeschluss ist Sonntag, 19. September 2021, 23:59 Uhr. Die Preisvergabe erfolgt nach der Jurysitzung Ende 2021. Über den weiteren Verlauf wird über alle Kommunikationskanäle der Stadtverwaltung informiert sowie auf www.borken.de/machen. Vorbehaltlich etwaige Änderungen des Ablaufs beziehungsweise pandemiebedingte Anpassung der Fristen.
Zum „Borken machen!“ Preis:
Bereits zum dritten Mal vergibt die Stadt Borken den „Borken machen!“-Preis aus dem Heimat-Förderprogramm des Landes NRW. Im Jahr 2019 gewann das Projekt „Borken Bay“ den Preis, im letzten Jahr die Musikreihe „nixxlos-live“ der Gastromeile entlang der Heilig-Geist-Straße.
Stadt Borken
Fachabteilung Kommunikation und Städtepartnerschaften
Pressestelle:
Frau Julia Lahann
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Telefon (02861) 939-106
Telefax (02861) 939-62-106
Internet: https://www.borken.de/
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