Vreden, 24. August 2021
Rats- und Gremiensitzungen nur mit Impf- oder Testnachweis
Bei den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen wird ein Nachweis nötig
Bei den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen wird ein Nachweis nötig
Auch für die Rats- und Gremiensitzungen gilt die aktuelle Corona-Schutzverordnung zur Eindämmung der Pandemie. Somit werden ab einer kreisweiten Inzidenz von über 35 alle anwesenden Ratsmitglieder, alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie alle Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung aufgefordert, einen der 3G-Nachweise vorzuzeigen. Wie bereits bekannt müssen alle Sitzungsteilnehmenden geimpft, genesen oder getestet sein. Des Weiteren gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen mit den AHAL-Regeln. Zudem muss von allen Anwesenden durchgehend eine medizinische Maske getragen werden.