Meldungsdatum: 25.08.2021
Aufgrund einer Unaufmerksamkeit auf Seiten des IT- bzw. Druckdienstleisters wurden mehr als 20.000 Wahlbenachrichtigungsschreiben an Leverkusener Wählerinnen und Wähler doppelt versendet.
Da es sich hierbei lediglich um eine Benachrichtigung handelt, hat die doppelte Zustellung der Wahlbenachrichtigungen keinerlei rechtliche Auswirkung. Alle Betroffenen haben dennoch nur einmal die Möglichkeit zur Stimmabgabe.
Sowohl bei der Stimmabgabe im Wahllokal als auch bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen wird unverzüglich ein entsprechender Sperrvermerk im Wählerverzeichnis angebracht. Auf diesem Weg wird die doppelte Stimmabgabe ausgeschlossen.
Da die Ursachen auf Seiten des IT- bzw. Druckdienstleisters liegen, entstehen der Stadt Leverkusen keine zusätzlichen Portokosten.
Pressekontakt: Heike Fritsch
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