Neue Corona Schutzverordnung:

26.08.2021 | Herten

Zutritt zum Rathaus und Stadtbibliothek ab 30. August ohne Kontaktverfolgung

Der Einlass ins Rathaus der Stadt Herten ist ab Montag, 30. August, grundsätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten wieder ohne Terminvereinbarung möglich. Für Anliegen im Bürgerbüro, der Ausländerbehörde und im Jobcenter sind dagegen weiterhin Termine nötig. In der Stadtbibliothek gibt es ebenfalls Änderungen bei der Zutrittsregelung, ab Montag, 30. August, ist dort keine Kontaktverfolgung mehr notwendig.

Auch zukünftig sind die allgemeinen Hygiene-Regeln (Abstand, Hygiene und medizinische Maske) einzuhalten. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, grundsätzlich unnötige Kontakte innerhalb der Verwaltung zu vermeiden.

Terminvereinbarung Bürgerbüro

Termine im Bürgerbüro für An-, Ab- und Ummeldungen, Ausweis- und Passangelegenheiten sowie notwendige Einzelfälle, für die eine persönliche Vorsprache notwendig ist, können unter der Nummer 02366 303-500 oder online vereinbart werden.

Terminvereinbarung Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde ist telefonisch vormittags zwischen 8 und 9 Uhr über die direkte Nummer der Sachbearbeitung zu erreichen. Anliegen und Termine können aber auch per E-Mail an  auslaenderbehoerde@herten.de oder telefonisch unter der Nummer 02366 303-0 zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses vereinbart werden.

Terminvereinbarung Jobcenter

Das Jobcenter in Herten ist telefonisch unter der zentralen Rufnummer 02366 1810-0 oder per E-Mail an herten@vestische-arbeit.de zu erreichen.

Allgemeine Öffnungszeiten des Rathauses

  • Montags: 8.00 bis 16.00 Uhr
  • Dienstags: 8.00 bis 12.30 Uhr
  • Mittwochs: 8.00 bis 12.30 Uhr
  • Donnerstags: 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr
  • Freitags: 8.00 bis 12.30 Uhr

 

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 02366 303-357, E-Mail: a.meierhenrich@herten.de



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