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Münster, 26.08.2021

Corona-Regeln für den Sitzungssaal
Zugang zu kommunalen Gremien haben immunisierte und aktuell getestete Personen

Münster (SMS) Die Corona-Pandemie bestimmt weiterhin das öffentliche Leben – und so auch die kommenden Sitzungen der kommunalen Gremien der Stadt Münster. Die Verwaltung hat die seit dem 20. August 2021 geltende Corona-Schutzverordnung sowie den Erlass des Landes NRW ausgewertet und Regeln für die Zusammenkünfte in Sitzungssälen aufgestellt: Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen muss grundsätzlich eingehalten werden, eine engere Sitzordnung ist weder für Mandatsträger und Mandatsträgerinnen noch für Zuschauende erlaubt. Der Zugang zum Sitzungsraum wird kontrolliert, gestattet ist er allen immunisierten oder aktuell mit einem Schnelltest an offizieller Stelle getesteten Personen.

Entsprechende Hinweise werden an den Eingängen der jeweiligen Räume angebracht, auch die Vorsitzenden der Gremien werden auf die Regeln aufmerksam machen. Eine medizinische Maske muss beim Betreten des Sitzungsraumes getragen und kann am Sitzplatz abgenommen werden. Wer seinen Platz verlässt, muss die Maske aber wieder aufsetzen. Nicht nötig ist es, eine Liste mit allen Zuschauenden anzulegen.

 



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