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Soziale Absicherung für pflegende Angehörige

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26. August 2021
Soziale Absicherung für pflegende Angehörige
Märkischer Kreis.

„Wer nahe Angehörige oder Bekannte zu Hause pflegt, hat oft Anspruch auf die Zahlung von Beiträgen in die Renten- und Arbeitslosenversicherung und ist gesetzlich unfallversichert“, weiß Sigrid Weseloh von der Pflegeberatung des Märkischen Kreises.

Die Pflege naher Angehöriger ist kräftezehrend und neben einem Vollzeitjob oft nicht zu schaffen. Was der Staat tut, um pflegende Angehörige sozial abzusichern, erklärt Sigrid Weseloh von der Pflegeberatung des Märkischen Kreises.


Rentenversicherung
„Ab Pflegegrad 2 haben pflegende Angehörige, die wöchentlich nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind, die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern zu lassen“, macht die Pflegeberaterin des Kreises deutlich. Die Pflegeversicherung bezahlt die Rentenversicherungsbeiträge bis zum Bezug einer Vollrente. Auch bei Bezug einer Teilrente können Beiträge gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson ihren Wohnsitz in Deutschland (bzw. Europäischer Wirtschaftsraum oder Schweiz) hat. Die Pflegetätigkeit muss mehr als zwei Monate oder 60 Tage im Jahr ausgeübt werden und mindestens zehn Stunden wöchentlich betragen. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nach dem Pflegegrad sowie der bezogenen Leistungsart (nur Pflegegeldbezug, Bezug der Kombinationsleistung oder voller Bezug der ambulanten Pflegesachleistungen). In die Berechnung fließt mit ein, ob sich mehrere Personen die Pflege teilen.
Mit der sogenannten Flexirente haben Menschen, die bereits Altersrente beziehen und eine pflegebedürftige Person pflegen, die Möglichkeit, ihre Rente aufzubessern und weitere Rentenzeiten zu sammeln. Dafür muss man von einer Vollrente in eine Teilrente wechseln und sich wieder pflichtversichern. Die Pflegeperson verzichtet dabei vorübergehend auf einen Teil der Rente (mindestens ein Prozent). Im Gegenzug erhält sie von der Pflegekasse wieder Rentenbeiträge und kann weitere Rentenzeiten sammeln. Die Pflegezeit muss allerdings mindestens zehn Stunden an mindestens zwei Tagen pro Woche betragen.


Arbeitslosenversicherung
„Steigen Pflegepersonen komplett aus ihrem Beruf aus, um sich um nahestehende Menschen zu kümmern, bezahlt die Pflegeversicherung auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung“, berichtet Sigrid Weseloh. Das gilt für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit. Nach Ende der Pflegezeit haben die Pflegepersonen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Das ist wichtig, wenn die Rückkehr ins Erwerbsleben nicht auf Anhieb gelingt. Gleiches gilt für Personen, die für die Pflege den Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung unterbrechen.


Unfallversicherung
Gut zu wissen: Alle ehrenamtlich tätigen Personen, die Angehörige mit mindestens Pflegegrad 2 in häuslichen Umgebungen pflegen, sind beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung: Die Pflege umfasst wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche. Erfasst sind dabei die Tätigkeiten, die auch in der Pflegeversicherung selbst als pflegerische Maßnahmen berücksichtigt werden. Aber auch Hilfen bei der Haushaltsführung werden anerkannt. Ebenso besteht Unfallversicherungsschutz auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Ort der Pflegetätigkeit, wenn die oder der Pflegebedürftige in einer anderen Wohnung als die Pflegeperson wohnt.


Hintergrund:
Rund um die Pflege und Entlastung von pflegenden Angehörigen informieren und unterstützen die Pflegeberaterinnen des Märkischen Kreises. Dafür bieten sie Sprechstunden vor Ort und Hausbesuche an. Der Schwerpunkt der Pflegeberatung liegt auf einer individuellen Beratung. Das heißt, es wird nach einer passenden und bedarfsgerechten Lösung für die weitere Versorgung des Ratsuchenden und seiner Familie geschaut. Dabei geht es um die Beschaffung von Hilfsmitteln oder wohnortnahe Versorgungs- und Betreuungsangebote genauso wie um Antragstellung und Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegeberatung ist unabhängig, umfassend und kostenlos. Sie ist telefonisch unter: 02352-966-7777 oder: pflegeberatung@maerkischer-kreis.de zu erreichen. Seit März bietet die Pflegeberatung auch Videosprechstunden an. Ein Termin muss über www.maerkischer-kreis.de vereinbart werden.



Pressekontakt: Märkischer Kreis,Ursula Erkens 02351 966 6149


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Sigrid Weseloh, Pflegeberaterin des Märkischen Kreises, berät pflegende Angehörige zu Möglichkeiten der sozialen Absicherung. Foto: Mathis Schneider/Märkischer Kreis


Sigrid Weseloh, Pflegeberaterin des Märkischen Kreises, berät pflegende Angehörige zu Möglichkeiten der sozialen Absicherung. Foto: Mathis Schneider/Märkischer Kreis


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Märkischer Kreis, Öffentlichkeitsarbeit / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher Alexander Bange (V.i.S.d.P.), Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid,
Telefon 02351/966-6150, Fax 02351/966-6147,
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