Meldungsdatum: 30.08.2021

Anträge auf Soforthilfe des Landes NRW für Unwetterbetroffene können noch bis einschließlich 31. August gestellt werden

Die Beantragung der Soforthilfe des Landes Nordrhein-Westfalen für Unwetterbetroffene können noch bis einschließlich morgen, Dienstag, 31. August 2021, gestellt werden – darauf weist die Stadtverwaltung hin.

 

Die Beantragung und Auszahlung der Soforthilfen funktioniert wie folgt: 

Bürgerinnen und Bürger bzw. Privatpersonen, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte finden auf der städtischen Homepage den Link zum Antragsformular auf Soforthilfe: https://www.leverkusen.de/leben-in-lev/gesundheit/soforthilfen-fuer-hochwasserbetroffene.php

 

Die vollständig ausgefüllten Anträge können bis einschließlich 31. August 2021 per Mail (als Scan) an fluthilfe@stadt.leverkusen.de, per Post (Stadt Leverkusen, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen) an die Stadt Leverkusen gerichtet werden. Die Anträge werden auch an den städtischen Verwaltungsstandorten angenommen bzw. stehen dort ausgedruckt bereit.

Pressekontakt: Julia Trick