Bundestagswahl am 26. September 2021

02.09.2021 | Herten

Städtisches Wahlamt gibt wichtige Hinweise

Das Briefwahlbüro im Rathaus-Nebengebäude ist seit dem 30. August für die Bundestagswahl am 26. September geöffnet. Nun gibt das städtische Wahlamt Bürgerinnen und Bürgern noch aktuelle Hinweise für die Wahl, die in knapp einem Monat stattfindet. Das sind unter anderem Informationen zu geänderten Wahllokalen, der Barrierefreiheit und der repräsentativen Wahlstatistik.

Geänderte Wahllokale und Barrierefreiheit

Wie zur Kommunalwahl im letzten Jahr werden 22 Wahllokale zur Bundestagswahl am 26. September im Stadtgebiet eingerichtet. Es gibt nur zwei Änderungen zum letzten Jahr. Diese betreffen den Wahlbezirk 02.0 und 04.0. Wählerinnen und Wähler des Bezirkes 02.0 müssen nun in den Kindergarten Sternschnuppe an der Ringstraße. Wer im Wahlbezirk 04.0 wahlberechtigt ist, muss dieses Mal in die Freizeit- und Begegnungsstätte Westerholt an der Kuhstraße.   

Darüber hinaus wird, wie in der Vergangenheit, das Wahllokal des Wahlbezirkes 07.0 – Siebenbürgerhaus der Jugend sowie das Wahllokal des Wahlbezirkes 15. 0 – Gemeindehaus, Friedenskirche Herten nicht barrierefrei sein. Dieser Hinweis ist auch auf den Wahlbenachrichtigungen entsprechend aufgeführt. Wahlberechtigte können alternativ z. B. das barrierefrei Briefwahlbüro im Rathaus bis zum 24.09.2021 zur Stimmabgabe nutzen. 

Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, seit dem 30. August die Briefwahl anzufordern oder die Ausstellung eines Wahlscheines zu beantragen. Mit Hilfe des Wahlscheines können Bürgerinnen und Bürger am Wahltag in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises wählen.

Repräsentative Wahlstatistik

Auch in diesem Jahr findet wieder eine repräsentative Wahlstatistik statt. Betroffen hiervon ist dieses Mal jedoch nur der Briefwahlbezirk 20.9. Sollte man das Wahllokal des Bezirkes 20.0 aufsuchen, ist man davon nicht betroffen.


In einem Stichprobenverfahren wurde lediglich der Briefwahlbezirk für die repräsentative Wahlstatistik durch IT NRW ausgewählt. Dazu werden Unterscheidungsbezeichnungen nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe gebildet. Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie die Wählerinnen und Wähler gestimmt haben.

Selbstverständlich bleibt bei der repräsentativen Wahlstatistik zu jedem Zeitpunkt das Wahlgeheimnis der Wählerinnen und Wähler gewahrt.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de



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